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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, Firma SWISS EVENT GmbH, im folgenden „SWISS DJ“ genannt finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

1. ALLGEMEINES

Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. OFFERTEN UND ABSCHLUSS

Alle unsere Offerten sind frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn SWISS DJ eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

3. LEISTUNGEN

SWISS DJ bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Offerte
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal

4. ANMELDUNG UND LIZENZZAHLUNG AN DIE SUISA

Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Diskotheken-Betreiber oder der Organisator einer Veranstaltung verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der SUISA

5. PREISE

Alle in Offerten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Privatveranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Firmenkunden bezahlen die in Offerten und Buchungsbestätigungen genannten Preise zzgl. derzeit 7.7 % MWST.

Die Offerte beinhaltet zum Schutz des DJs eine befristete Spielzeit. Der DJ steht Openend zur Verfügung, spontan anfallende Zusatzstunden werden regulär mit CHF 150.- verrechnet. Ausnahme stellen Live-DJs da. Die Kosten werden je nach Künstler auf der Offerte separat ausgewiesen. Auf Wunsch des Kunden informiert der DJ den Kunden am Event über den Zeitpunkt des Ablaufs der vertraglich vereinbarten Arrangements und über anfallende Zusatzkosten.

Im Wallis, Tessin und Kanton Graubünden fallen u.U. höhere Anfahrtskosten und eine Übernachtung an. Kosten für den Autoverlad, Schiffsgebühren oder sonstige nicht vermeidbare Transportspesen fallen an den Auftraggeber.

Beauftragte Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

6. AUFTRAGSSTORNIERUNG

Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen. Eine Stornierung:

bis 14 Kalendertage nach Buchungseingang SFr. 150.-
bis 14 Kalendertage vor dem Termin der Feier: 50 % der vereinbarten Gage
weniger als 14 Kalendertage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens SWISS DJ ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch SWISS DJ Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.

Sollten trotz abgeschlossenem Vertrag Veranstaltungen aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, so gelten folgende Regelungen: der Kunde ist verpflichtet, SWISS DJ unverzüglich nach Bekannt werden der ausfallenden Veranstaltung und ggf. im Vorfeld frühestmöglich zu informieren, sobald sich ein konkretes Ausfallrisiko abzeichnet. Stornierungsgebühren fallen nur an, wenn keine Ersatzveranstaltung gefunden werden kann.

7. QUALITÄTSSICHERUNG

Zur Qualitätssicherung und fortlaufenden Verbesserung behalten wir uns vor, unangemeldete Besuche (Mystery Checks) durchzuführen. Dabei berücksichtigen wir den Rahmen der Veranstaltung und treten unauffällig und im entsprechenden Tenue auf. Die Agentur erstellt für die interne Verwendung Dokumentationen in Bild und Ton. Dabei berücksichtigen wir jederzeit die Persönlichkeitsrechte der Gäste und Besucher. Bitte informieren Sie uns vorab, falls Sie diesem Punkt nicht zustimmen.

8. LEISTUNGSSTÖRUNGEN

Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei SWISS DJ anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

9. LEISTUNGSVERZUG

Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum seiner Zahlungsverpflichtung nach. Vom Verzugszeitpunkt an ist SWISS DJ berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrent-Kredite zu berechnen.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung 100% des vereinbarten Arrangements als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von SWISS DJ anerkannt wurde. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist SWISS DJ zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von SWISS DJ sofort in einem Betrag fällig. Werden SWISS DJ Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich SWISS DJ das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. SWISS DJ ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

11. NUTZUNG VON ÜBERMITTELTEN INFORMATIONEN

Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Lokationen, Discjockeys und Einsatzkräfte, über die SWISS DJ Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von SWISS DJ für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von SWISS DJ erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch SWISS DJ verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht SWISS DJ die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von SWISS DJ übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben SWISS DJ vorbehalten.

12. WIEDERBUCHUNG VON VERMITTELTEN KÜNSTLERN

Der Auftraggeber verwendet von SWISS DJ übermittelte Kontaktdaten des DJs oder Künstlers nur für die jeweils gebuchten Veranstaltungen. Wiederbuchung von vermittelten Künstlern erfolgen über SWISS DJ und sind Bestandteil eines neuen Vertrages. Bei Zuwiderhandlung steht SWISS DJ die Gage zu, die angefallen wäre, wenn der Auftraggeber direkt über SWISS DJ übermittelt worden wären, zuzüglich einer Konventionalstrafe von CHF 5`000.-. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben SWISS DJ vorbehalten.

13. BEWERTUNGSSYSTEM

Kunden können nach Abschluss der Veranstaltung Bewertungen über DJs abgeben. Ziel des Bewertungssystems ist die Erstellung eines zutreffenden DJ Profils über Leistung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Bewertungen dürfen ausschliesslich wahrheitsgemässe Aussagen enthalten. Unzutreffende oder sonstige unzulässige Äusserungen können zur vollständigen oder teilweisen Löschung führen. Der Nutzer räumt mit Absenden der Bewertung die unbefristeten Rechte an seinem Bewertungstext ein. SWISS DJ ist berechtigt, frei über die Bewertung zu verfügen, insbesondere für weitere Bewertungsdienste, und sie in jeder Form zu veröffentlichen. Der Nutzer erklärt Inhaber oder Berechtigter aller verwendeten Markennamen und sonstigen Schutzrechte zu sein, sowie das Recht zu haben diese zu verwenden.

14. ANWENDBARES RECHT

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen SWISS DJ und dem Auftraggeber gilt Schweizer Recht.

15. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.